Förderprogramm "Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona" der Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Erstellt von Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, bearbeitet durch QM Moabit-Ost | Fördermittel

Antragsfrist 01. November 2020 // Fördervolumen bis zu 100.000€

Durch die Corona-Pandemie waren und sind wir vor besondere Herausforderungen gestellt. Wie kann der Erhalt zivilgesellschaftlicher Strukturen dauerhaft gewährleistet werden? Wie soll dem Mitgliederschwund in Vereinen und Initiativen entgegengewirkt werden? Wie können Angebote wieder aufgebaut und Mitglieder zu Engagement und Ehrenamt motiviert werden? Helfen könnte digitale Technik. Doch stehen die notwendige Ausstattung und das Know How dafür bereit?

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt legt ihr erstes Förderprogramm auf, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen.

Förderschwerpunkte

Das Förderprogramm besteht aus drei Schwerpunktthemen, die aus einer Bedarfserhebung des Vorstandes hervorgegangen sind. Ausgewertet haben wir Studien und Gespräche, Anfragen und Befragungen unter Engagierten und Ehrenamtlichen vor Ort und in den Sozialen Medien.

Es ist grundsätzlich möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen.

  • Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft

Die Entwicklung digitaler Kompetenzen ehrenamtlich Tätiger sowie die Umsetzung von Projekten und die Durchführung von Veranstaltungen im oder über das Internet brauchen Begleitung und finanzielle Unterstützung. Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es, gute Voraussetzungen für digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft zu schaffen und digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt auf- oder auszubauen.

  • Nachwuchsgewinnung

In diesem Schwerpunkt fördern wir innovative Wege der Nachwuchsgewinnung sowie die Absicherung von bestehenden Engagement- bzw. Ehrenamtstrukturen in der andauernden Corona-Pandemie. Besonders Kinder und Jugendliche sowie Seniorinnen und Senioren sollen an gemeinnützige Engagement- und Ehrenamtsstrukturen herangeführt werden — nicht zuletzt, um bestehende Angebote zu erhalten.

  • Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen

In diesem Schwerpunkt wollen wir gute Rahmenbedinungen für Engagement und Ehrenamt explizit in in strukturschwachen und ländlichen Räumen fördern. Im Fokus stehen dabei neue Ideen sowie die Schaffung, Aufrechterhalten und der Ausbau von gemeinnützigen Engagement- und Ehrenamtsstrukturen.

Wie hoch ist der Umfang der Förderung?

Einzelprojekte können mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert werden.

Weiterleitungen bis zu 10.000 Euro sind möglich, der Erstempfänger kann hierfür bis zu 1.5 Millionen Euro beantragen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Förderleitfaden und der Förderrichtlinie.

Wie hoch ist der Eigenanteil der Förderung?

 Bis zu einer Förderung von 5.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 90 %, das bedeutet einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 %. Bei Förderbeträgen darüber hinaus und bis zu 100.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, hier benötigen Sie einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 20%.

Wer kann einen Antrag stellen?

 Alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen).

Informationen zur Bewerbung

Bitte stellen Sie ihren Antrag so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. November 2020. 

Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. Dezember möglich.

Sie haben Fragen? Wir helfen gerne.

Telefon: 03981 2174300

E-Mail: foerderung@d-s-e-e.de

 

Nähere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier.

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt