Projektfonds Kulturelle Bildung

Erstellt von Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung | Aktuelles

Antragsfrist 28. Oktober 2020 // Projekte bis 23.000€

Die erste Ausschreibungsrunde der Fördersäule 1 des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung für das Jahr 2021 hat begonnen. Bis zum 28. Oktober 2020 haben künstlerische Bildungsprojekte die Möglichkeit, bei uns Anträge auf Förderung zu stellen – in Höhe von insgesamt 5.001 bis 23.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten.

Was wird gefördert?

Wir unterstützen Vorhaben, in denen sich Berliner Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von bis zu einschließlich 27 Jahren aktiv künstlerisch und inhaltlich beteiligen. In jedem Projekt arbeitet mindestens ein*e Kunstpartner*in mit mindestens einer Bildungs- und/oder Jugendeinrichtung zusammen. Zum Beispiel kooperiert ein*e Künstler*in, eine freie Gruppe oder eine Kultureinrichtung mit einer Schule, einer Kita oder einem Jugendclub.

Geförderte Projekte zeichnen sich dadurch aus, dass die künstlerischen Aktivitäten der Teilnehmenden engen Bezug auf ihre eigenen Lebenswelten und Themen nehmen. Die Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bringen sich mit ihren eigenen Meinungen ein und bestimmen den Projektverlauf mit. Aus dem Konzept sollte hervorgehen, wie die tatsächlichen Bedarfe der Teilnehmenden berücksichtigt werden. Dabei werden Vorhaben favorisiert, die über einen innovativen Ansatz konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und ihren Methoden ermöglichen. Neben den künstlerischen und pädagogisch-partizipativen Kriterien ist die inhaltliche Qualität der Projekte entscheidend.

Zum einen fördern wir Vorhaben mit typischem Projektcharakter. Solche Vorhaben sind zeitlich klar begrenzt. Inhalte und Durchführung sind im Antrag schon beschreibbar. Es können zum anderen aber auch Vorhaben unterstützt werden, die eher einer experimentellen Partnerschaft entsprechen – in Form von Niederlassungen von Einzelkünstler*innen („Residenzen“) oder von Kultureinrichtungen („Dependancen“) in Bildungs-, Kinder- und Jugendeinrichtungen. Konkrete Projekte entwickeln sich hier erst beim gemeinsamen Kennenlernen. Solche Niederlassungen sollen langfristige Veränderungen in den internen Strukturen der beteiligten Einrichtungen ermöglichen.

Antragstellung

Anträge für die Fördersäule 1 werden über das Online-System des Projektfonds sowie postalisch gestellt. Geförderte Vorhaben beginnen frühestens im Januar und spätestens im Juni 2021. Detaillierte Förderbestimmungen, das Online-Antragsformular und weitere Informationen stellen wir auf unserer Internetseite www.projektfonds-kulturelle-bildung.de bereit.

Kontakt

Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
c/o Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung
Spandauer Damm 19, 14059 Berlin
Tel.: 030 - 30 30 444 - 49
projektfonds@kulturelle-bildung.berlin
www.projektfonds-kulturelle-bildung.de

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