Alle Projektträger*innen, die mit Mitteln des Aktionsfonds oder des Projektfonds Druckmedien (z.B. Plakate, Flyer, Karten, Poster, Kalender, Zeitungen, Broschüren) oder Digitale Medien erstellen (z.B. Internet-Website, Facebook, Newslette), muss die Logoleiste des Programms Sozialer Zusammenhalt verwenden.
Für Projekte, die ab dem Programmjahr 2022 gefördert werden, gelten die folgenden Logoleisten:
Für Projekte bis Programmjahr 2021 gilt weiterhin die alte Logoleisten.